Der südkoreanische AI Basic Act im Vergleich zum EU-KI-Recht
Mit dem AI Basic Act hat Südkorea Ende 2024 ein eigenständiges,
systematisch angelegtes Rahmengesetz zur Regulierung künstlicher
Intelligenz verabschiedet, das seit dem 22. Januar 2026 in Kraft ist.
Das Gesetz umfasst 43 Artikel in sechs Kapiteln und verfolgt einen
doppelten Regelungszweck: Einerseits soll die Entwicklung und
wirtschaftliche Nutzung von KI aktiv gefördert werden, andererseits
werden erstmals verbindliche rechtliche Leitplanken für ihren Einsatz
etabliert. Bereits auf Gesetzesebene wird damit ein dezidiert
innovationspolitischer Akzent gesetzt, der sich deutlich vom
europäischen Regulierungsmodell unterscheidet.
Dogmatisch bemerkenswert ist insbesondere die regulatorische
Grundentscheidung zugunsten einer „negativen Regulierung“. Während der
EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) auf ein risikobasiertes Präventionsmodell
setzt – mit expliziten Verboten (Art. 5 KI-VO), umfangreichen Pflichten
für Hochrisiko-Systeme (Art. 6 ff. KI-VO) sowie empfindlichen
Sanktionsandrohungen von bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten
Jahresumsatzes (Art. 99 KI-VO) –, geht der südkoreanische Gesetzgeber
den umgekehrten Weg: KI-Anwendungen sind grundsätzlich zulässig, solange
sie nicht ausdrücklich untersagt oder eingeschränkt werden. Regulierung
erfolgt primär ex post und begleitend, nicht ex ante risikovermeidend.
Diese Grundentscheidung spiegelt sich insbesondere in der Ausgestaltung
regulatorischer Sandboxes wider. Während Sandboxes im Unionsrecht – etwa
nach Art. 57 KI-VO – primär als Compliance-Instrumente konzipiert sind,
um Anbietern die rechtssichere Erfüllung komplexer Pflichten zu
erleichtern, fungieren sie im südkoreanischen Recht als echte
Experimentier- und Entwicklungsräume. Der Staat tritt hier weniger als
Kontrollinstanz, sondern vielmehr als innovationsbegleitender Akteur
auf. Auch das Sanktionsregime bleibt bewusst moderat und unterstreicht
den fördernden Charakter des Gesetzes.
Der Vergleich legt damit eine grundlegende regulierungstheoretische
Divergenz offen: Der EU-KI-Rechtsrahmen folgt dem Leitbild der
präventiven Risikokontrolle, während der AI Basic Act auf adaptive
Regulierung und technologische Lernprozesse setzt. Vor dem Hintergrund
der hohen Innovationsgeschwindigkeit im KI-Bereich stellt sich damit
nicht nur politisch, sondern auch rechtsdogmatisch die Frage, ob die
europäische Vorverlagerung von Kontrolle langfristig innovationsadäquat
ist – oder ob Modelle wie das südkoreanische einen flexibleren Umgang
mit technologischer Unsicherheit ermöglichen.
Quellen
Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (EU AI Act)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689
Ministry of Science and ICT (South Korea), AI Basic Act
https://www.msit.go.kr/eng/bbs/view.do?bbsSeqNo=42&mId=4&mPid=2&nttSeqNo=1071
Fraunhofer IKS, Whitepaper zum EU AI Act
https://www.iks.fraunhofer.de
The Guardian, South Korea introduces world-first AI regulation laws
(29.01.2026)
https://www.theguardian.com/world/2026/jan/29/south-korea-world-first-ai-regulation-laws
Rechtliche Regularien von KI – Basic AI Act
