Rechtliche Regularien für KI

Das Erfordernis nach einer KI-Kompetenz bei der Auseinandersetzung mit KI ist in Art. 4 der KI-VO verankert. 

Insgesamt unterstreicht Artikel 4 die zentrale Rolle menschlicher Kompetenz im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI.Dieser Artikel verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und ein fundiertes Verständnis im Umgang mit KI verfügt. Dabei sind technische Expertise, Erfahrung, Ausbildung sowie der Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen. Artikel 4 ist Teil der allgemeinen Vorschriften der Verordnung und gilt für alle KI-Akteure – unabhängig von der Art oder dem Risiko der eingesetzten Systeme.

Der Begriff „KI-Kompetenz“ wird in Artikel 3 Nr. 56 definiert und umfasst das sachkundige Anwenden von KI-Systemen sowie das Bewusstsein für deren Chancen und Risiken. Damit ergänzt die Verordnung technische Anforderungen um eine organisatorische Verantwortung und stellt den Menschen als Sicherheitsfaktor in den Mittelpunkt. Ziel ist es, Fehlanwendungen zu vermeiden, Grundrechte zu schützen und ethische Sensibilität zu fördern. Die Verordnung verfolgt zwei zentrale Ziele: Risiken beim Einsatz von KI zu minimieren und gleichzeitig Innovationen zu fördern.

Seit dem 2. Februar 2025 ist Artikel 4 KI-VO in Kraft und betrifft sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Organisationen – unabhängig von Branche oder Größe. Auch Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck wie Chatbots fallen unter diese Regelung. Daraus ergibt sich eine Schulungspflicht für Mitarbeitende, die ein grundlegendes Verständnis von KI vermitteln soll, einschließlich technischer, rechtlicher und ethischer Aspekte. Organisationen müssen dabei ihre Rolle als Anbieter oder Betreiber reflektieren und die Risiken ihrer spezifischen KI-Systeme im jeweiligen Kontext einbeziehen. Auch wenn eine formale Dokumentation nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt sie in der Praxis als sinnvoll.Die Verordnung schreibt keine standardisierten Trainingsmaßnahmen, Zertifizierungen oder die Einführung eines KI-Beauftragten vor. Ebenso sind regelmäßige Vorabüberprüfungen durch Aufsichtsbehörden nicht vorgesehen. Dennoch können Verstöße gegen die Verpflichtung sanktioniert werden. 

Quellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/_functions/Hinweispapier.pdf?__blob=publicationFile&v=2
https://www.forum-verlag.com/fachwissen/kuenstliche-intelligenz/eu-ai-act