Der Nachtragshaushalt 2010 des Landes Nordrhein-Westfalen wurde vom Verfassungsgerichtshof in Münster für verfassungswidrig erklärt. Prof. Dr. Christoph Gröpl (Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität des Saarlandes) vertrat als Verfahrensbevollmächtigter die gegen den nordrhein-westfälischen Nachtragshaushalt prozessierenden 78 Oppositionsabgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags. Das Gericht teilte ihre Überzeugung, dass der Nachtragshaushalt der rot-grünen Minderheitsregierung verfassungswidrig sei, weil er die Nettoneuverschuldung um 1,8 Milliarden Euro auf die Rekordhöhe von 8,4 Milliarden erhöht habe, um damit überwiegend Rücklagen zu bilden.