
Die Coronakrise sorgt für einen größtenteils digitalen Unterricht mit Verwendung von Software, welche das Verteilen von Dokumenten oder das Abhalten einer Schulstunde per Video ermöglicht. So werden unter anderem Zoom und Microsoft 365 im digitalen Unterricht benutzt. In der Eile der Umstellung auf die Verwendung der Schulsoftware sind jedoch einige datenschutzrechtliche Prüfungen unterlassen worden. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink stuft