Das OLG Saarbrücken hat eine Entscheidung des LG Saarbrücken bestätigt, wonach ein Registrar für die unter einer von ihm vergebenen Domain erfolgte Urheberrechtsverletzung als Störer haftet. Hintergrund war, dass unter der Domain (h33t.com) Bittorrents zu urheberrechtlich geschütztem Material angeboten wurden.
Quelle: telemedicus.info