Neue Aufgaben für den BND

War der BND bis jetzt nur Auslandsnachrichtendienst und durfte nur das Ausland überwachen, so gibt ihm die Bundestagsdrucksache 18/4654 nun die Möglichkeit auch im Inland tätig zu werden, um seine neue Aufgabe, die Abwehr von Cyberangriffen, auch erfüllen zu können. Dabei kann er dann laut neuen Bestimmungen des Gesetztes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses die erhaltenen Daten auch an ausländische Stellen weitergeben. Als Grund hierfür wird die Komplexität und internationale Durchdringung von Cyberbedrohungen genannt, denen man deswegen nicht alleine entgegentreten könne. Interessant wird das ganze aber erst vor dem Hintergrund, dass jetzt eine bereits bestehende Zusammenarbeit und Weiterleitung von Daten an die NSA bekannt wurde. Dabei soll der BND für die NSA (damals noch unerlaubt) vor allem EU-Politiker ausspioniert und die Daten an die NSA weitergeleitet haben. Die rechtliche Grundlage für einen solchen Austausch wird anscheinend gerade gelegt.

Quellen:

http://wdrblog.de/digitalistan/archives/2015/04/klappt_die_bnd-erweiterungsstr.html

http://www.golem.de/news/ueberwachung-bnd-half-nsa-bei-spionage-gegen-frankreich-und-eu-kommission-1504-113815.html

Link zur Drucksache: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804654.pdf