Nach Chile haben nun auch die Niederlande erste gesetzliche Regelungen zur Garantie der Netzneutralität verabschiedet bzw. auf den Weg gebracht. Im Zuge der Neuregulierung des Telekommunikationsrechts hat das Niederländische Parlament (Tweede Kammer) ein Gesetz verabschiedet, dass ein Verbot für die Erhebung von Extra-Gebühren für die Nutzung bestimmter mobiler Internetdienste (wie etwa Skype) durch Mobilfunkanbieter vorsieht. Das Gesetz, das noch von dem Niederländischen Senat (Eerste Kammer) bestätigt werden muss, unterstreicht die hohe Bedeutung, die der Netzneutralität vom Niederländischen Gesetzgeber beigemessen wird. Das Gesetz war auf Initiative des Ministers für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation eingebracht worden, nachdem Mobilfunkunternehmen ihren Gewinnrückgang auf dem Gebiet der Kurzmitteilungen durch neue Sondergebühren für mobile Internetanwendungen kompensieren wollten. Es bleibt abzuwarten wie sich die anderen EU-Staaten zu diesem Thema verhalten werden und ob andere Gesetzgeber ähnliche Regelungen verabschieden werden.