Künstliche Intelligenz und Urheberrecht – Schutz von Prompts


Prompts werden definiert als Eingaben oder Anweisungen an eine KI, um eine bestimmte Antwort oder Aktion (Output) zu initiieren. Aufgrund der steigenden Bedeutung von Prompts ist inzwischen ein eigenes Berufsfeld, der „Prompt Engineer“, entstanden. Zu seinen Hauptaufgaben gehören unter anderem das strategische Formulieren von Anweisungen, die Entwicklung maßgeschneiderter Prompts und die Vereinfachung von Geschäftsprozessen. Die Zielgruppe sind überwiegend Unternehmen, die die Arbeitsergebnisse insbesondere in den Bereichen HR, Marketing sowie Forschung einsetzen.


Zur Frage, ob ein urheberrechtlicher Schutz bejaht werden kann, ist zwischen dem Schutz des Prompts selbst und dem Schutz des generierten Outputs zu unterscheiden.

Ob der Prompt selbst urheberrechtlichen Schutz erhält, hängt davon ab, ob dieser als Werk im Sinne des § 2 UrhG anzusehen ist. Schutzfähig sind demnach nur „persönliche geistige Schöpfungen“. Einfache und kurze Prompts erreichen diese Schwelle in der Regel nicht. Komplexe, kreative oder ausführliche Prompts können im Einzelfall jedoch die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen und damit urheberrechtlich geschützt sein.

Im Anschluss stellt sich die Frage, ob ein KI-generierter Inhalt, der auf Grundlage eines urheberrechtlich geschützten Prompts entstanden ist, ebenfalls diesen Schutz genießt. Befürworter der Schutzfähigkeit argumentieren, dass die KI in einem solchen Fall lediglich die Funktion eines Werkzeugs übernehme. Darüber hinaus könne eine Analogie zu den verwandten Schutzrechten herangezogen werden.

Die Gegenansicht vertritt die Meinung, dass ein Werk von einem Menschen geschaffen werden müsse und die KI in diesem Fall mehr als nur ein bloßes Werkzeug sei. Ein und derselbe Prompt könne je nach verwendeter KI zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dies zeige, dass der Nutzer nicht die volle Kontrolle über den Output habe.

Die unklare Rechtslage führt zu zentralen Herausforderungen: fehlende Klarheit über die Schutzfähigkeit von Prompts, Unsicherheiten bei der kommerziellen Nutzung und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Urheberrechten. Mögliche Lösungsansätze umfassen vertragliche Regelungen zwischen Prompt-Ersteller und Nutzer sowie technische Verfahren wie das „Prompt-Watermarking“.

Quellen:

https://www.iu-akademie.de/blog/was-ist-prompting/

https://www.voelker-gruppe.com/kompetenzen/ip-it-stuttgart/beitraege/der-prompt-engineer-einer-ki-als-urheber

https://www.heise.de/hintergrund/Kuenstliche-Intelligenz-Kampf-um-das-Urheberrecht-7518607.html?seite=all

https://verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Das+Urheberrecht+und+die+Fallen+bei+Nutzung+von+generativer+KI