KI in der juristischen Praxis – „VeRa“ (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform)



Im März 2025 schloss das Innenministerium Baden-Württemberg einen auf fünf Jahre angelegten Vertrag mit Palantir über 25 Mio. Euro. Zur rechtlichen Absicherung wurde am 11. November 2025 die Änderung des Polizeigesetzes in BaWü beschlossen. Der Einsatz der Software VeRa ist ab dem zweiten Quartal 2026 geplant. Vorgesehen ist eine automatisierte
Analyseplattform, die große Datenmengen aus verschiedenen polizeilichen Quellen, etwa zu Personen, Orten, Ereignissen und Kommunikation, verknüpft und auswertet, um insbesondere bei Terrorismus und organisierter Kriminalität eine schnellere Gefahrenabwehr zu
ermöglichen. Der Wortlaut wurde bewusst breit gefasst, um auch prognostische Analysen auf Basis von Machine Learning gesetzlich zulässig gestalten zu können.

Der Gesetzesentwurf verfolgt drei Ziele:
1. die Zusammenführung bislang getrennter Polizeidatenbestände
(länderübergreifend),
2. die automatische Standortermittlung bei Notrufen
3. die Befähigung der Polizei, eigene IT- und KI-Systeme mit realen
Daten zu trainieren und (weiter) zu entwickeln, um langfristig
unabhängiger von ausländischen Anbietern zu werden (siehe § 57a PolG
BW-E).

Dem stehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber. Die Massendatenauswertung erfasst auch unbeteiligte Personen und greift tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Da die Software bzw. der Quellcode und die Algorithmen nicht abschließend einsehbar sind, fehlen Transparenz und wirksame Kontrollmöglichkeiten, insbesondere hinsichtlich der Kriterien für die Einstufung von Personen.
Entsprechend sind Diskriminierungsrisiken nicht auszuschließen und können nur schwer minimiert werden. Diese Kritik knüpft an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 an, das zu offene gesetzliche Regelungen (wie bswp. in Hessen und Bayern) und die Gefahr eines „informationellen Totalzugriffs“ beanstandet hat. Datenschutzaufsichtsbehörden halten den baden-württembergischen Gesetzesentwurf daher – so wie in Hessen und Bayern – auch für verfassungsrechtlich problematisch, zumal ein ausdrückliches Verbot selbstlernender KI-Systeme in dem Gesetzesentwurf fehlt und die Eingriffsintensität hoch bleibt.

Quellen:

https://www.landtag-bw.de/resource/blob/596660/4e61c8adee1d16d9d2d8017a1bee8e0e/17_9478_D.pdf
https://www.heise.de/news/Baden-Wuerttemberg-entscheidet-ueber-Einsatz-von-Palantir-11072840.html
https://netzpolitik.org/2025/automatisierte-datenanalyse-palantir-gesetze-missachten-vorgaben-aus-karlsruhe/
https://datenschutz.hessen.de/presse/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-rechtsgrundlage-fuer-hessendata-verfassungswidrig
https://netzpolitik.org/2025/palantir-in-baden-wuerttemberg-polizei-soll-mit-deinen-daten-software-trainieren-duerfen/
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gesetz-fuer-palantir-einsatz-landtag-macht-weg-frei-fuer-palantir-software.75a68a3d-89b4-4357-9e4a-57e0081da8f8.html