Mit einer konstituierenden Sitzung im Bundeskanzleramt hat der IT-Planungsrat am 22. April 2010 die Arbeit aufgenommen. Die Aufgaben des IT-Planungsrats werden durch Art. 91c GG, durch das Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze, sowie den am 1. April 2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag umrissen. So soll der IT-Planungsrat künftig die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in den Bereichen IT und E-Government koordinieren, fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards festlegen, E-Government-Projekte begleiten sowie einen die Planung und Entwicklung eines sicheren Datenaustausch über alle Verwaltungsgrenzen und -ebenen hinweg betreuen.