Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich erfolgreich gegen die Werbung des Internetanbieters Kabel Deutschland vor Gericht durchgesetzt. Das Landgericht (LG) München I folgte mit seinem Urteil der Argumentation und der Einschätzung des vzbv. Demnach ist die Werbung für eine Internet-Flatrate mit einer schnellen Übertragungsgeschwindigkeit irreführend, wenn nicht klar und deutlich auf eine mögliche Drosselung der Geschwindigkeit für bestimmte Anwendungen hingewiesen wird. Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgericht München I (LG München I vom 25.06.2014 (37 O 1267/14) steht im Volltest unter folgendem Link zum Abruf bereit: