Anders als in seiner ersten Entscheidung bejahte das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) in einem neuen Urteil eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Auto-Complete-Funktion der Google-Suchmaschine des gleichnamigen US-Unternehmens. In dem neuen Urteil des OLG Köln (OLG Köln, Urteil v. 8.4.2014, 15 U 199/11), korrigiert dieses sein Urteil in einem Fall bzgl. der Auto-Complete Funktion von Google, welcher nach einer erfolgreichen Revision beim BGH (BGH, Urteil vom 14.05.2013 Az.: VI ZR 269/12) an das OLG Köln zurückverwiesen wurde. Das OLG Köln bejaht nunmehr eine Persönlichkeitsverletzung. Das Gericht sprach dem Kläger zwar keinen Schadenersatz zu aber es verpflichtete Google zur Entfernung der angegriffenen Wortkombinationen, die bei Eingabe des Klägernamens automatisch angezeigt wurden.
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- http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/15_U_199_11_Urteil_20120510.html
- http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2014/15_U_199_11_Urteil_20140408.html
- http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&anz=86&pos=0&nr=64163&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf