Die Vorab-Widerspruchsfrist gegen Google Street View läuft am morgigen Freitag, 15. Oktober 2010 aus. Dabei handelt es sich um jene Widersprüche, die vorab insbesondere gegen die Abbildung von Gebäuden eingelegt werden können und zwingend bearbeitet werden müssen, bevor Google Street View Bildaufnahmen ins Internet stellt. Betroffen hiervon sind die 20 größten Städte Deutschlands, darunter Berlin, Köln und München. Aber auch nach dem Start des Online-Angebots wird weiterhin die Möglichkeit bestehen, Widerspruch einzulegen um Gebäude unkenntlich machen zu lassen.