Nachdem wir bereits am 20.11.2008 darauf hingewiesen haben, dass der Bundestag der Verlängerung des Intranet-Klausel für Lehrer zugestimmt hat, ist mit der Zustimmung des Bundesrats vom 28.11. nun der Weg frei, um weiterhin Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften in schulische oder universitäre Intranets einzustellen. Die Regelung des § 52a UrhG wurde bis zum 31.12.2012 verlängert.