Das Europäische Parlament hat in Zweiter Lesung den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates zu der umstrittenen Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen zurückgewiesen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit endgültig gescheitert. Aus der hierzu herausgegebenen Pressemitteilung des Europäischen Parlaments geht das genaue Abstimmungsergebnis hervor.
Damit bleibt es in Deutschland bei der geltenden Rechtslage, wonach Software als solche nicht patentierbar ist.