Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Finnland gemäß Artikel 44 § 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 3000 € an einen Bürger zu zahlen. 1999 waren in einem Dating-Forum die Daten des damals 12-jährigen Jungen von einem Unbekannten veröffentlicht worden. Eine Kontaktanzeige enthielt sein Alter, eine genaue Beschreibung seines Aussehens sowie einen Link zu seiner Website, welche ein Bild von ihm zeigte sowie seine fast komplette Telefonnummer nannte. In der Anzeige war die Aussage enthalten, dass der Junge auf der Suche nach einer intimen Beziehen mit einem Jungen seines Alters oder älter wäre. Daraufhin erhielt er eine eindeutige Email von einem Mann. Als dadurch der Vater Kenntnis von der Kontaktanzeige erlangte und die Polizei dazu aufforderte, Schritte zu unternehmen, um die Identität des unbekannten Anzeigenschreibers herauszufinden, wurden Anfragen der Polizei an das zuständige Gericht mit Hinweis auf den Datenschutz zurückgewiesen. Auch im weiteren Instanzenzug wurden die Daten nicht preisgegeben.
Der EGMR stellte am 2. Dezember fest, dass der finnische Staat damit gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoßen hat, also eine Verletzung des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlag, indem der Staat untätig blieb.