Ein Stück mehr Rechtssicherheit beim Thema Video-Framing: Der EuGH hat auf Vorlage des Bundesgerichtshof (Rechtssache C-348/13) entschieden, dass das Einbetten („Embedding“) von Videos mittels "framenden Links" in eine Homepage nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Als Begründung führt das Gericht an, dass keine öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Art. 3 I der Informationsgesellschafts-Richtlinie vorliege, da sich die Wiedergabe nicht an ein neues Publikum richte. In einem Video-Podcast begrüßt Dr. Bernhard Knies (Rechtsanwalt – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht), der die Beklagte vertreten hat, die Entscheidung als positiv für die Netzfreiheit.
Die mit dieser Entscheidung geschaffene Rechtssicherheit dürfte eine ansonsten drohende Abmahnwelle gegenüber etwas Facebook-Nutzern, die z.B. Videos von youtube in ihre Seiten einbetten, abgewendet haben.
Urteil im Volltext:
http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/EuGH_C_348_13_Framing.pdf