In dem Verfahren über das einheitliche EU-Patent vor dem EuGH hat Generalanwalt Yves Bot seine Schlussanträge vorgelegt. In den verbundenen Rechtssachen C-274/11 und C-295/11 klagen Spanien und Italien gegen die geplante Sprachregelung. So sollen einheitliche EU-Patente nach der aktuellen Planung in einer offiziellen EU-Amtssprache anzumelden und anschließend in eine von drei Sprachen (Englisch, Deutsch oder Französisch) zu übersetzen sein. Spanien und Italien fühlen sich bei dieser Sprachauswahl übergangen. Der Generalanwalt hat sich hingegen für die geplante Sprachauswahl ausgesprochen.