Nach einer europaweiten Debatte über das französische „Loi Hadopi“, wonach Raubkopierer aufgrund richterlicher Entscheidung mit Internet-Sperren sanktionieren werden sollen, hat sich nun die EU eingeschaltet. Während der Beratungen zur EU-Telekommunikations-Reform wurde das Thema Internet-Sperren diskutiert. Die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Regierungen einigten sich darauf, dass künftig europaweit eine Anhörung des mutmaßlichen Raubkopierers notwendig sein soll („their implementation shall be subject to adequate procedural safeguards (…) and general principles of Community law, including effective judicial protection and due process.„). Des Weiteren wurden die Beachtung der Unschuldsvermutung sowie die Garantie eines fairen Verfahrens unterstrichen, wodurch die Grundrechte der EU-Bürger gewahrt werden sollen („Accordingly, these measures may only be taken with due respect for the principle of presumption of innocence and the right to privacy. A prior fair and impartial procedure shall be guaranteed, including the right to be heard(…)„). Artikel 1 III (a) der Rahmenrichtlinie hält zudem fest, dass eine Ausnahme nur in dringenden Fällen erlaubt sein solle, wie etwa bei Terrorismusverdacht oder Verbreitung kinderpornographischen Materials. Die Zustimmung des Parlaments sowie des EU-Ministerrats stehen bislang noch aus, werden jedoch für Ende November erwartet.