Die EU-Kommission hat gegen neun Mitgliedstaaten darunter u.a. Deutschland Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung des EU Telekommunikationsgesetztes eingeleitet. Den Staaten wird in den meisten Fällen nicht abgeschlossene Marktüberprüfung zur Bewertung der Wettbewerbslage auf den nationalen Telekommunikationsmärkten und die Nichtübermittlung des Anruferstandorts bei Notrufdiensten vorgeworfen. Neun Länder haben ein so genanntes „Aufforderungsschreiben“ erhalten. In acht weiteren Fällen hat die Kommission bereits die zweite Phase eingeleitet, in dem sie eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ verschickte. Damit ist bereits die Vorstufe zum Gerichtsverfahren erreicht. Die EU hat dazu eine Übersicht der Vertragsverletzungen veröffentlicht. Die Umsetzung des EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation soll zu Markt- und Wettbewerbsverbesserungen auf dem Telekommunikationsmarkt führen.