Die europäische Kommission hat in dieser Woche ihren Bericht über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Darin befasst sie sich unter anderem mit der bisherigen Umsetzung in den Mitgliedstaaten und kommt zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie bislang nur sehr uneinheitlich beziehungsweise in Einzelfällen noch gar nicht umgesetzt wurde. Die Kommission hält an der Richtlinie fest, da sie insbesondere von großer Bedeutung und Wichtigkeit für die Strafverfolgung sei. Sie möchte neue Vorschläge für rechtliche Rahmenbedingungen vorlegen, um eine einheitliche Umsetzung der Richtlinie innerhalb der EU zu ermöglichen. Die Vorratsdatenspeicherung, in den jüngsten bundespolitischen Debatten auch Mindestdatenspeicherung genannt, bleibt in Deutschland währenddessen auch weiterhin höchst umstritten.