Die Europäische Kommission hat in dieser Woche eine Binnenmarktakte verabschiedet, die darauf abzielt den Binnenmarkt der Europäischen Union neubeleben soll. Hierzu sollen in zwölf Bereichen Maßnahmen erarbeitet und anschließend umgesetzt werden. Neben wirtschaftrechtlichen und verbraucherrechtlichen Aspekten ist auch eine gezielte Stärkung der Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen. In der Binnenmarktakte wird die besondere Bedeutung der Rechte des geistigen Eigentums für die wirtschaftliche und industrielle Leistungsfähigkeit Europas hervorgehoben. Um diese besser schützen zu können, soll ein einheitliches Patentrecht eingeführt werden. Die ersten einheitlichen Patente sollen bereits 2013 zugelassen werden. Die Kommission hat bereits einen Vorschlag für zwei entsprechende Verordnungen vorgelegt.