Der Rechtsauschuss des Europäischen Parlaments hat sich für ein einheitliches EU-Vertragsrecht als zusätzliche Option für die Verbraucher und Unternehmer ausgesprochen. Ein einheitliches EU-Vertragsrecht könne nach Auffassung des Ausschusses eine zusätzliche Möglichkeit zur einheitlichen Vertragsgestaltung zwischen den Vertragsparteien sein. Ein entsprechendes Vertragsrecht solle in allen EU-Sprachen verfügbar sein und zur weiteren Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen, die auch seitens der EU-Kommission weiter gezielt forciert werden soll.