Die EU-Kommission hat diese Woche einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Anwendung der Richtlinie 1999/93/EG über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen bewertet. Die Kommission kommt, laut Pressebericht, zu dem Schluss, dass „der Internethandel mit Gütern und Dienstleistungen durch die zögerliche Einführung von Anwendungen für die elektronische Signatur gebremst“ werde. Jedoch habe die Richtlinie Rechtssicherheit in Bezug auf die allgemeine Zulässigkeit elektronischer Signaturen geschaffen, denn mit der Umsetzung der Richtlinie in das Recht der Mitgliedstaaten wurde die notwendige rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen erreicht. Handlungsbedarf sieht die Kommission allerdings noch bei der Interoperabilität und der grenzübergreifenden Nutzung der elektronischen Signatur. Hier will die Kommission weitere Normungsarbeiten anregen. Außerdem wird sie 2006 einen Bericht über Normen für E-Signaturen ausarbeiten, um zu klären, ob weitere rechtliche Schritte seitens der EU notwendig sind.