Das Landgericht Köln hat das bundesweit erste Urteil zur Creative Commons Lizenz (CC-BY-NC) gefällt. Im Zentrum stand hierbei die Auslegung des Begriffs bzw. der Lizenzbestimmung „nicht-kommerzielle Nutzung“. Das Deutschlandradio muss laut dem Urteil des LG Köln Schadensersatz leisten, da eine nicht-kommerzielle Nutzung vom Gericht als "rein privat" definiert wurde. Das Urteil steht unter dem nachfolgenden Link bereits in Volltext zum Abruf bereit.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein aktuelles Angebot des Zentrums für Digitalen Fortschritt: Das Zentrum für Digitalen Fortschritt (D64) hat eine sehr schöne grafische Aufbereitung der derzeitigen Verbreitung von Werken erstellt, die es derzeit im Internet gibt.