Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße eingeleitet.Die Behörde gehe dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.
Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook aber einen sog. Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen.
Das Bundeskartellamt habe weiterhin Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Soweit ein Zusammenhang der Verletzung der Datenschutzvorschriften mit der Marktbeherrschung bestehe, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.