Als neuen Service bietet das Bundesjustizministerium einen Leitfaden zur Impressumspflicht auf seiner Website an. Ziel ist es, die Anbieterkennzeichnung gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes für Gewerbetreibende zu erleichtern. So soll erklärt werden, wann eine Anbieterkennzeichnungspflicht besteht und welche Angaben in einem Impressum gemacht werden müssen.