Österreich hat wegen dem BND-Skandal in der vergangenen Woche Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Dies erklärte die österreichische Innenministerin Johanna Kikl-Leitner gegenüber der Presse. Verfolgt werden soll der § 256 der österreichischen Strafgesetzbuches, dort heißt es: "Wer zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen." Mikl-Leitner erklärte weiter, dass Österreich bei der Aufklärung des Skandals auf eine Doppelstrategie aus Strafverfolgung und Diplomatie setzen werden. Des Weiteren hat auch die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen der BND-Affäre ausgenommen. Die Bundesanwaltschaft will offenbar klären, ob ein Anfangsverdacht für Landesverrat (§ 94 StGB) vorliegt.
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