Die Bundesregierung will zukünftig Regelungslücken im Bereich der Computerkriminalität schließen. Dazu hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (StrÄndG) beschlossen. Mit der geplanten Gesetzesänderung wird das „Eindringen“ in gesicherte Computersysteme das sogenannte „Hacking“ unter Strafe gestellt(§ 202a StGB). Ebenso ist die Computersabotage bei privater Datenweiterverarbeitung (§ 303b StGB), das Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung(§ 202b StGB neu) und die besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten künftig strafbar(§ 202c StGB neu).
Mit dem Entwurf setzt die Regierung den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht um.