Die schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat in einem Entwurf der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung "virtuelle Währungen" in den Geltungsbereich mit eingeschlossen. Künftig könnten bei dem Umgang mit Bitcoin die selben Sorgfaltspflichten zu beachten sein, wie bei Transaktionen mit Geld, wenn der Entwurf bewilligt wird.