Der Support für Windows XP ist vor etwa einem Jahr abgelaufen. Viele Behörden hatten es bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschafft auf ein neueres Betriebssystem umzusteigen. In der Folge mussten teure Supportverträge abgeschlossen werden, um den Betrieb von Windows XP wenigstens einigermaßen sicher zu gestalten. In Berlin ist einer dieser Supportverträge am Dienstag, den 14.04.15, ausgelaufen. Der Berliner Datenschutzbeauftrage Alexander Dix forderte deshalb die betroffenen Geräte bis auf weiteres abzuschalten, da ein Schutz der personenbezogenen Daten der Bürger nicht effektiv möglich sei. Die zugrundeligende juristische Fragestellung ist, ob § 9 BDSG bzw. die entsprechende Norm aus dem Landesdatenschutzgesetz, die handelnde Behörde dazu verpflichtet ein neueres Betriebssystem einzusetzen.
Das JIPS berichtete zum auslaufenden XP-Support und dem rechtlichen Anspruch auf Fortsetzung: http://www.jura.uni-saarland.de/news/newseintrag/?tx_ttnews[tt_news]=31473&tx_ttnews[backPid]=4&cHash=97378c92e72f85e32219d822d52c9103