In einem Verfahren gegen die Universität des Saarlandes ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Veröffentlichung einer Pressemitteilung des OLG Frankfurt im Jahre 1997 auf der Website des JIPS entgültig zurückgewiesen worden.
(Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 18.12.2007, Az. 7 U 62/07)