Zum 01.01.2007 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die Kaufleute verpflichtet, gewisse Pflichtangaben in Geschäftsbriefen nun auch in E-Mails anzugeben. Der Wortlaut des § 37a HGB wurde um den Einschub „gleichviel welcher Form“ erweitert, um nun auch elektronische Geschäftsbriefe vom Gesetz zu erfassen. Auch der § 80 Abs. 1 S. 1 AktG sowie der § 35a Abs. 1 S. 1 GmbHG sind von der Änderung betroffen. Bisher hat diese Änderung jedoch wenig Beachtung gefunden, weshalb eine Welle von Abmahnungen drohen könnte.