Am 1. Dezember tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber eine weitere Voraussetzung dafür geschaffen, dass Kleinaktionäre ihre Rechte gegenüber Aktiengesellschaften besser wahrnehmen können.
Bereits mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) (siehe Nachricht vom 10. November) wurde das Aktionärsforum als eine „neuartige Plattform im Internet geschaffen“. Im Forum können sich Aktionäre und Aktionärsvereinigungen registrieren, um mit anderen Mitaktionären in Kontakt zu treten oder Aufrufe zu starten. Dabei soll das Aktionärsforum, so die Pressemitteilung des BMJ, die Funktion einer elektronischen Pinnwand übernehmen und nicht zur Auseinandersetzung über Inhalte dienen. Auch gibt es für die betroffene Gesellschaft die Möglichkeit einer Gegendarstellung. Bundesjustizministerin Zypries sieht laut Presseberichten in den modernen Informationstechnologien große Chancen, die Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern und damit auch die Kontrolle durch Aktionäre zu verbessern.