Mit Urteil vom 29. Juni hat der „United States Court of Appeals – For the First Circuit“ entschieden, dass der Abhörbegriff nicht einschlägig ist, wenn kein Datenstrom abgefangen, sondern eMails zwischengespeichert und erst dann analysiert werden (http://www.ca1.uscourts.gov/…03-1383-01A.pdf). Eine detaillierte Abhandlung zu diesem Urteil findet man im „German American Law Journal“.