USA: RIAA navigiert sich selbstverschuldet in Schadensersatzklage hinein

Die RIAA, der Verband der Musikindustrie in Amerika, hatte in Oregon eine Frau wegen Filesharing angeklagt, obwohl sie, wie sich herausstellte, unschuldig war. Im Laufe der Verhandlung hatte die RIAA dies eingestanden, die Anklage wurde fallen gelassen und die RIAA auf Zahlung der Anwaltskosten der Angeklagten verurteilt. Damit hätte der Fall eigentlich abgeschlossen sein können.
Die RIAA wollte die von ihr grundlos verursachten Anwaltskosten jedoch nicht zahlen und legte dagegen Widerspruch ein. Der Senior United States District Richter James Redden, der darüber zu entscheiden hatte bestätigte jedoch am 16.01.08 nicht nur das erste Urteil, also dass die RIAA die Anwaltskosten zu tragen habe, sondern auch weitere Schadensersatzansprüche der Betroffenen gegen die RIAA, die im ersten Verfahren verworfen wurden.
Dies ermöglicht nun der Betroffenen ihrerseits Anklage gegen die RIAA auf Schadensersatz zu erheben. Es wurde bekannt gegeben, dass dies nun als Class Action erfolgen solle, damit sich andere von der RIAA Geschädigte anschließen können. Damit muss die RIAA jetzt nicht nur die Anwaltskosten der Betroffenen zahlen, sondern könnte nun bald auch millionenschweren Schadensersatzforderungen entgegenblicken.

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