EU legt umstrittenen Vorschlag für Speicherung von Mobilfunk- und Internet-Daten vor

Die Europäische Kommission hat einen umstrittenen Richtlinienentwurf zur Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten vorgelegt. Der Entwurf soll Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste bzw. Betreiber eines elektronischen Kommunikationsnetzes dazu verpflichten, Verkehrsdaten bei der Nachrichtenübermittlung im Fest- und Mobilnetz sowie Internet-Verkehrsdaten für einen Zeitraum bis zu einem Jahr zu speichern.

Ziel des Kommissionsvorschlags ist es, bei Kapitalverbrechen und Terrorakten auf gespeicherte Verkehrsdaten zurückgreifen zu können.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Johan Hustinx hat hierzu einen Bericht abgegeben. Darin kommt er zu der Auffassung, dass die Verpflichtung zur Speicherung von Telekommunikationsdaten ohne begründeten Verdacht das europäische Datenschutzrecht wie auch bestehende Grundrechte verletzt.

Rechtskräftig kann dieser Richtlinienentwurf aber erst durch die Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments werden.

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