FraUKe ist ein am Amtsgericht Frankfurt am Main entwickeltes
KI-gestütztes Assistenzsystem zur Unterstützung richterlicher Arbeit in
massenhaften Fluggastrechteverfahren. Ausgangspunkt war die hohe
Belastung des Gerichts durch jährlich rund 15.000 weitgehend
gleichgelagerte Verfahren, bei denen insbesondere die wiederkehrende
Urteilsformulierung einen erheblichen Zeitaufwand verursacht.
Das System wurde ab 2021 als Pilotprojekt in Frankfurt entwickelt und in
Kooperation mit einem Softwareanbieter sowie der Hessischen Zentrale für
Datenverarbeitung umgesetzt. Das Pilotprojekt gilt als erfolgreich
abgeschlossen; eine Weiterentwicklung ist derzeit im Rahmen eines
Vergabeverfahrens vorgesehen. Auch andere Gerichte haben bereits
Interesse an einer bundesweiten Nutzung signalisiert.
Funktional ist FraUKe als richterliches Assistenzsystem konzipiert. Es
analysiert eingehende Schriftsätze, extrahiert strukturierte Metadaten
und identifiziert entscheidungsrelevante Fallinformationen. Auf dieser
Grundlage werden standardisierte juristische Textbausteine automatisiert
kombiniert und Urteilsentwürfe erzeugt, die sowohl den Tatbestand als
auch die Entscheidungsgründe umfassen können. Die finale Entscheidung,
einschließlich Klageabweisung oder Klagezuspruch, verbleibt jedoch
zwingend beim zuständigen Richter, der den Entwurf prüft, anpasst oder
verwirft.
Technisch basiert FraUKe auf der Auswertung historischer Urteile und
Schriftsätze Frankfurter Richterinnen und Richter. Die KI erkennt
wiederkehrende rechtlich relevante Faktoren und vergleicht neue Fälle
mit ähnlichen Konstellationen aus der Vergangenheit. Ziel ist nicht die
autonome Rechtsanwendung, sondern die Automatisierung standardisierter
Arbeitsschritte und die Beschleunigung gleichförmiger
Entscheidungsprozesse.
Zweck des Systems ist die Entlastung der Justiz, insbesondere in
Massenverfahren, durch Effizienzsteigerung und bessere
Ressourcennutzung. FraUKe versteht sich ausdrücklich nicht als Ersatz
richterlicher Entscheidungsfindung, sondern als unterstützendes Werkzeug
zur Vorbereitung und Strukturierung von Entscheidungen.
Rechtlich ist FraUKe als KI-System im Sinne von Art. 3 AI Act
einzuordnen und fällt aufgrund seines Einsatzes im Bereich der
Rechtspflege unter die High-Risk-KI-Systeme gemäß Art. 6 i. V. m. Annex
III Nr. 8 AI Act. Der Einsatz setzt daher insbesondere wirksame
Maßnahmen zur Human Oversight voraus. Verfassungsrechtlich ist zudem
Art. 97 GG zu beachten: Die richterliche Unabhängigkeit darf nicht
faktisch durch Automatisierung oder unkritische Übernahme von
KI-Vorschlägen beeinträchtigt werden. In der Diskussion steht
insbesondere das Risiko eines „Automatisierungsbias“, also der
stillschweigenden Akzeptanz maschineller Vorschläge ohne eigenständige
Prüfung.
Quellen:
https://justizministerium.hessen.de/presse/pressearchiv/hessen-und-brandenburg-kooperieren-beim-ki-projekt-frauke
https://www.azur-online.de/beruf-karriere/ki-revolution-in-der-justiz/
https://www.sueddeutsche.de/panorama/verfahren-frida-und-frauke-frankfurter-amtsgericht-setzt-auf-ki-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230717-99-431783
https://hzd.hessen.de/medienraum/publikationen/hzd-inform/inform-3-23/kuenstliche-intelligenz-intelligente-unterstuetzung-fuer-fluggastrechte
KI in der juristischen Praxis – FraUke (Frankfurter Urteils-Konfigurator elektronisch)
