KI und Urheberrecht – Vereinbarung zwischen Disney und OpenAI

Im Dezember 2025 haben sich Walt Disney und OpenAI dazu entschieden nicht länger auf die „fair-use“-Rechtsprechung der US-Gerichte zu warten und die Frage nach dem Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten in Verbindung mit generativer KI proaktiv selbst zu vereinbaren.

Hierzu haben sie eine dreijährige Lizenzvereinbarunggetroffen, welche es der neuen Video-KI „Sora“ von OpenAI ermöglicht, auf Nutzer-Prompts basierende Social-Media-Videos zu erstellen. Dazu kann sie nun auf mehr als 200 Figuren aus den Welten von Disney, Marvel, Pixar und Star Wars zurückgreifen. Zu erkennen sind die erstellten Inhalte meist an dem von OpenAI selbst angebrachten Wasserzeichen in Gestalt einer Wolke mit Augen und dem Schriftzug „Sora“ daneben. Durch die Vereinbarung selbst wird Disney ein bedeutender Kunde von OpenAI und nutzt dessen Modelle zur Entwicklung neuer Produkte für Disney+, stellt aber auch ChatGPT für seine Mitarbeitenden bereit. Parallel erwirbt Disney eine Kapitalbeteiligung von einer Milliarde US-Dollar sowie Optionsscheine zum Erwerb weiterer Anteile bei steigender Unternehmensbewertung, was eine finanzielle Annäherung zwischen Rechteinhabern und KI-Plattformen signalisiert.

Rechtlich spannend ist die in der Vereinbarung vorgenommene Differenzierung der Rechte zwischen fiktiven Charakteren und menschlichen Darstellern. Stimmen und das Erscheinungsbild menschlicher „Talente“ sind explizit von der Lizenzierung ausgenommen, was den erhöhten Schutzbedarf von Persönlichkeitsrechten (Rights of Publicity) widerspiegelt. Diese Regelung adressiert unmittelbar die Vorbehalte der Schauspieler-Gewerkschaft SAG-AFTRA (Screen Actors Guild – American Federation of Television and Radio Artists) gegenüber der verstärkten Nutzung von KI anstelle menschlicher Schauspieler und lenkt zugleich die Aufmerksamkeit auf die Problematik des „Voice Clonings“.

Wie bereits angesprochen, schlägt die Vereinbarung einen alternativen Weg für den Konflikt um die Verwendung geschützter Inhalte im KI-Kontext vor. Anstatt in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten über einen möglichen „Fair Use“ zu diskutieren, wird ein Übergang zu privatrechtlichen Verträgen erprobt. In diesen kooperativen Strukturen sollen Rechteinhaber und Tech-Unternehmen gemeinsam Gewinnbeteiligungsmodelle und Regelungsrahmen für die „AI era“ entwickeln. Kritisch zu würdigen ist jedoch, dass derartige Verträge kapitalstarke Akteure stark privilegieren und Urheber mit geringerer Verhandlungsmacht oft zurücklassen. Systematische Fragen zur Verwendung geschützter Werke als KI-Trainingsdaten und zur grenzüberschreitenden Vergütung bleiben zudem weiterhin ungelöst. Die Entstehung von KI-Modellen als „synthetic media creators“, deren Training auf jahrzehntelangen menschlichen Schöpfungen basiert, wirft zudem fundamentale Verteilungsfragen auf: Wer erhält Zugang zur neuen Wertschöpfungskette? Wer bestimmt die Rahmenbedingungen ihrer Ausgestaltung? Was geschieht mit dem ökonomischen und kulturellen Wert der ursprünglichen menschlichen Schöpfungen?

Alternative Ansätze wie regulatorische Reformen, kollektive Lizenzsysteme oder technische Lösungen (etwa „Metadata-Tagging“ oder „Rights Registries“) könnten inklusivere und transparentere Wege bieten. Eine in der Literatur oft vorgeschlagene Kombination staatlicher, marktwirtschaftlicher und hybrider Instrumente könnte womöglich urheberrechtlichen Schutz und technologische Innovation am ehesten miteinander vereinbaren.

Offen bleibt die Frage, ob auch im europäischen Urheberrechtbald ein Umdenken vom absoluten Schutz vor KI, hin zu möglichen Lizenz- und Gewinnbeteiligungsmodellen stattfindet.

Quellen:

  1. OpenAI, Vereinbarung zwischen der Walt Disney Company und OpenAI, vom 11.12.2025, abrufbar unter: https://openai.com/de-DE/index/disney-sora-agreement/
  2. Walt Disney Company, The Walt Disney Company and OpenAI Reach Landmark Agreement […], vom 11.12.2025, abrufbar unter: https://thewaltdisneycompany.com/news/disney-openai-sora-agreement/
  3. Izquierdo, Andres, IP Meets AI: Disney‘s Deal with OpenAI, American University – Washington College of Law, vom 28.01.2026, abrufbar im Kluwer Copyright Blog unter: https://legalblogs.wolterskluwer.com/copyright-blog/ip-meets-ai-disneys-deal-with-openai/