Haftung und Verantwortlichkeit beim Einsatz von KI

Die Haftung von Rechtsanwälten beim Einsatz von KI zur Erstellung von Schriftsätzen am Beispiel der Hamid Rechtsprechung aus der UK (Teil 1 von 2)

Hintergrund

Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde bereits versucht zu ermitteln, welche Konsequenzen es für Rechtsanwälte in Deutschland gibt, wenn diese mithilfe von Künstlicher Intelligenz Schriftsätze erstellen, die fehlerhafte Verweise enthalten. Hier haben englische Gerichte ein Instrument geschaffen, um Anwälte zu belangen. Das Instrument basiert auf der sog. „Hamid Rechtsprechung“ aus der UK (Hamid v. Secretary of State for the Home Department, [2012] EWHC 3070 (Admin)).

Sachverhalt der Hamid Rechtsprechung

Der aus Bangladesch stammende Student Hamid reiste im Januar 2011 mit einem Studentenvisum nach Großbritannien ein. Sein Aufenthaltsstatus wurde wegen unerlaubter Erwerbstätigkeit gekürzt und kam anschließend als „overstayer“ in Abschiebehaft. Um die drohende Abschiebung ihres Mandanten zu verhindern, stellten die Anwälte von Hamid mehrere Eilanträge. Nach englischem Einwanderungsrecht ist zwingend erforderlich diverse Kriterien einzuhalten, um derartige Anträge zu stellen. Die Besonderheit in der UK ist, dass Anwälte besondere Offenbarungspflichten („duty to the court“) haben und im Rahmen von „ex-parte Anträgen“ (Anträge, über deren Entscheidung ohne Anhörung der Gegenseite entschieden wird) auch Fakten offenlegen müssen, die für ihren eigenen Mandanten nachteilig sind. Dies haben die Anwälte des Hamid, zur Verärgerung des Gerichts, unterlassen.

Konsequenzen

Im Rahmen dieser Rechtsprechung hat das Gericht eine geichtliche Befugnis geschaffen, um gegen als missbräuchlich empfundenes Verhalten von Anwälten vorgehen zu können.

Ausgangspunkt ist hier eine “show case order” wonach Anwälte ihr Verhalten schriftliche erklären und rechtfertigen müssen. Anwälte müssen demnach selbst den Verdacht entkräften, gegen berufliche Pflichten verstoßen zu haben. Sofern die Erklärungen des Anwalts vom Gericht als unzureichend empfunden werden, droht ein Disziplinarverfahren mit möglichen beruflichen Sanktionen.

Ausblick

Das beschriebene Instrument gewinnt in jüngster Vergangenheit immer mehr Bedeutung und wurde von zwei unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten in Großbritannien angewandt, um Rechtsanwälte zu belangen, deren Schriftsätze mit Hilfe von KI erstellt wurden und fehlerhaft waren. Diese Fälle werden im Rahmen der nächsten Einheit vorgestellt.

Quellen:

·      AG Köln, Beschluss vom 02.07.2025 – Az.: 312 F 130/25

·      BeckRS 2025, 15539

·      AG Köln: KI-Halluzinationen vor Gericht: Berufsrechtlicher Tadel ohne prozessuale Sanktion? (Braegelmann, KIR 2025, 341)

·      Hamid v. Secretary of State for the Home Department, [2012] EWHC 3070 (Admin)

·      Hamid und Halluzinationen in Anwaltsschriftsätzen (Hartung, LTZ 2025, 293)