BundID: Bundesregierung plant Postfach für Behördengänge

Um die Verwaltungskommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden zu vereinfachen, plant die Bundesregierung eine Novelle des Online-Zugangsgesetzes (OZG).

Der Änderungsvorschlag soll es den Menschen ermöglichen, digital mit Behörden zu interagieren. Als Teil dieser Initiative wird ein revolutionäres elektronisches Postfach entwickelt, das Teil der sog. „BundID“  sein soll. Damit sollen Verwaltungsprozesse effizienter und bürgernäher gestaltet werden, indem es den Bürgern ermöglicht wird, über dieses Postfach direkt mit Behörden zu kommunizieren und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. 

Zu Beginn sollen dabei 15 ausgewählt Serviceleistungen verfügbar sein, jedoch bereits ab dem Jahr 2024. Diese umfassen beispielsweise die Ummeldung des Wohnsitzes, die Beantragung von Elterngeld, Baugenehmigungen und Wohngeld.

Durch die Einführung dieses digitalen Systems soll eine zeitgemäße und benutzerfreundliche Interaktion mit den Behörden ermöglicht werden. Die Nutzung dieses neuen Verfahrens soll dabei freiwillig für den Bürger sein.

Mit der geplanten OZG-Novelle übernimmt der Bund hierbei die Verantwortung. Nachdem zuvor eine ursprünglich bis Ende 2022 geplante Einrichtung einer digitalen Verwaltungsplattform durch Länder und Kommunen nicht umgesetzt wurde, geht die Bundesregierung eigene Wege in Bezug auf die Digitalisierung von behördlichen Vorgängen. 

Kritischere Stimmen bemängeln, dass hierdurch der Prozess verlangsamt würde: Insbesondere fehle es an festen Umsetzungsfristen für die Digitalisierung weiterer Vorgänge.

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