Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat entschieden, dass ein
Prüfling einen kostenlosen Anspruch auf unentgeltliche Kopien seiner
im zweiten Staatsexamen geschriebenen Klausuren hat (Urt. v.
27.04.2020, Az. 20 K 6392/18). Bereits 2017 hatte der EuGH
entschieden, dass Prüfungsarbeiten personenbezogene Daten sein können.
Im vorliegenden Fall hat ein ehemaliger Jurastudent auf das Überlassen
der ersten kostenfreien Kopie geklagt, da viele Justizprüfungsämter
(JPA) die Herausgabe der Kopie verweigert hatten. Die Prüflinge haben demnach einen Auskunftsanspruch nach Art. 12 Abs. 5, S. 1 und Art. 15. Abs. 3 DSGVO.
Quelle: https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/vg-gelsenkirchen-20k639218-jura-examen-pruefling-anspruch-kostenlose-kopie-klausur/
Volltext Urteil: https://openjur.de/u/2201139.html
Anspruch auf kostenlose Kopien von Examensklausuren
