Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen will das kürzlich verhängte DSGVO-Bußgeld (wir berichteten: http://www.jura.uni-saarland.de/bussgeldbescheid-wegen-dsgvo-verstoessen-gegen-deutsche-wohnen-se-erlassen/) nicht akzeptieren. Nun müssen die Datenschutzbehörde und gegebenenfalls ein Gericht den Sachverhalt klären.
Nachtrag: Deutsche Wohnen legt Widerspruch gegen Bußgeld ein
