EU-Geoblocking Verordnung in Kraft getreten

Seit Montag, den 03. Dezember, ist die VO (EU) 2018/302, die sog. EU-Geoblocking-Verordnung unmittelbar anwendbar. Diese am 23. März in Kraft getretene Verordnung soll ein sogenanntes ungerechtfertigtes Geoblocking durch einzelne Onlinehändler verhindern.

Somit werden zukünftig Händler, welche ihre Waren über das Internet anbieten, verpflichtet, den Zugang für Kunden aus der ganzen EU zu ermöglichen. Maßnahmen, die darauf abzielen, bestimmte Kundenkreise aufgrund ihrer nationalen Herkunft vom Besuch eines Onlineshops auszuschließen, werden damit unzulässig.

 

Quellen:

https://ec.europa.eu/germany/news/20181130-online-einkauf-ohne-grenzen_de

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0302&from=DE