Zweiter Korb der Urheberrechtnovelle

Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist im Bundesgesetzblatt Nummer 54 vom 31.10.2007 veröffentlicht worden. Dabei ändert Artikel 1 das Urhebergesetz und Artikel 2 das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Aus Artikel 4 geht hervor, dass der Zweite Korb der Urheberrechtsnovelle zum 01.01.2008 in Kraft treten wird. Das Gesetz soll die Urheberinteressen an Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums sowie die Interessen der Industrie, der Verbraucher und der Wissenschaft in Einklang bringen. So soll die Privatkopie weiterhin erhalten bleiben, auch wenn eine Pauschalvergütung auf Speichermedien und Geräte als Ausgleich für die Urheber erhoben werden sollen

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