Youtube muss keine Emails, Telefonnummer oder IP-Adressen weitergeben bei Urheberrechtsverstößen

Gemäß einer Entscheidung des BGH ist Youtube nur verpflichtet Postadressen von Personen, die gegen das Urheberrecht verstoßen (z.B. Hochladen von Filmen) weiterzugeben. Daher gehen viele Klagen ins Leere. Eine neue EU-Verordnung soll bald Abhilfe schaffen.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/digital/youtube-filme-urheberrecht-bgh-1.5143379