Werbung von Facebook-Account – Facebook geht in Berufung

Mit Urteil vom 17.12.2015 (Az. 20 O 172/15) hat das LG Berlin Eltern den Anspruch an dem Account ihrer verstorbenen Tochter zugesprochen, da es sich dabei um einen Vertrag wie jeden anderen Vertrag auch handle und im übirgen eine unterschiedliche Behandlung von analogen und digitalem Vermögens dazuführen würde, dass bsow. Briefe vererblich wären, Emails hingegen nicht.
Facebook hält demgegenüber Datenschutzrechtliche Belange anderer Nutzer
gefährdet sieht. Gegen dieses Urteil hat Facebook nun Berufung vor dem Kammergericht eingreicht.

Urteil v. 17.12.2015 aug kvlegal.de (PDF)