W-LAN-Sicherheit II – Urteil des AG Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit einem aktuellen Urteil zur Frage der ausreichenden Verschlüsselung von W-LAN-Netzwerken für ein gewisses Maß an Verwunderung gesorgt. So entschied es in einem Verfahren in dem der Beklagte als Störer haften sollte, dass dessen Beibehaltung der Werksverschlüssel samt Netzwerk-Schlüssel ausreichend gewesen sei. Dabei handelte es sich lediglich um eine WEP-Verschlüsselung und folglich ein 13-stelliges Passwort. Das Amtsgericht bejahte im Ergebnis ein ausreichendes Schutzniveau, da dies individuell für den betreffenden Router vom Hersteller vergeben worden sei.

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