Vorratsdatenspeicherung – EU-Kommission erhebt vor dem EuGH Klage gegen Deutschland

Die Europäische Kommission hat in ihrer Funktion als Hüterin der EU-Verträge die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, da Deutschland die europäische Vorratsdaten-Richtlinie bislang noch immer nicht umgesetzt hat. Die Richtlinie (2006/24/EG) wurde bereits 2006 angenommen und hätte bis zum 15. September 2007 umgesetzt werden müssen. Deutschland drohen nun hohe Strafzahlungen. So hat die  Kommission vorgeschlagen, dass der EuGH gegen Deutschland die Zahlung eines täglichen Zwangsgelds in Höhe von 315 036.54 EUR verhängen soll. Der Vorgang ist bei genauer Betrachtung kein Einzelfall, wie ein Blick auf die Liste aktueller Vertragsverletzungsverfahren verrät. So gibt es gegen Deutschland 68 und EU-weit 1.590 Vertragsverletzungsverfahren.

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