Verlängerte Copyright-Fristen

Der US Supreme Court hat am 15.01.2003 die Verlängerung der Copyright-Fristen für künstlerische Werke bei Einzelpersonen von 50 auf 70 Jahre und bei Firmen auf 95 Jahre nach Tod des Urhebers bestätigt (http://www.mdd.uscourts.gov/Opinions152/Opinions/sun_order0103.pdf). Damit stellte das Gericht fest, dass der ‚Sonny Bono Copyright Extension Term Act‘ des US-Kongress von 1998 nicht, wie von Aldred und seinem Rechtsbeistand Lawrence Lessig dargelegt, verfassungswidrig ist.

Die gesamte Dokumentation des Falles ist online abrufbar (http://eldred.cc/).

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